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Im Winkel 5, 8910
CH - Affoltern am Albis

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Bestellbedingungen der
The 3rd Movie AG

1. Allgemein 

(1)Die The 3rd Movie AG (nachfolgend „Besteller“) erteilt Aufträge im Zusammenhang mit Filmdrehs an Dienstleister/Lieferanten ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. 

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von unseren AGB/ Bestellbedingungen abweichende AGB des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten den AGB im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Die AGB des Auftragnehmers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung zu solchen AGB. 

2. Vorleistungen 

Leistungen oder Aktivitäten im Vorfeld von Drehterminen (Meetings, interne oder externe Präsentationen, Abstimmungsgespräche oder Recherchen) sind nicht verrechenbar, außer dies ist gesondert schriftlich vereinbart. 

3. Zahlungen und mögliche Verrechnung 

Akontos oder Zahlungen für Leistungen (z.B. für verschobenen oder nicht terminisierte Filmdrehs) die noch nicht oder nicht vollständig vom Besteller in Anspruch genommen wurden, können in dem Ausmaß in dem sie nicht in Anspruch genommen wurden, mit anderen Forderungen des gleichen Dienstleisters gegenverrechnet werden. 

4. Stornierung von Bestellungen 

Der Besteller kann seine Bestellungen gemäß folgenden Bedingungen stornieren:  Erfolgt die Stornierung einer beauftragten Leistung mindestens 4 Tage vor dem Einsatztag/Drehtermin, erhält der Lieferant keine Storno Gebühren oder Kostenersatz für das Storno. 

Erfolgt die Stornierung zwischen 3 Tagen vor dem Einsatztag (Drehtermin) und 0 h des Einsatztages erhält der Lieferant/Dienstleister 20 % der vereinbarten Auftragssumme.  Erfolgt die Stornierung ab 0 h des tatsächlichen Einsatztages/Drehtermines, erhält der Lieferant/Dienstleister 100 % der vereinbarten Auftragssumme. 

Stornos können per Email, SMS oder Messengernachrichten bekanntgegeben werden. 

5. Leistungszeit, Schadensersatz 

(1)Der Dienstleister/Lieferant garantiert die pünktliche Bereitstellung seiner Leistungen am Drehort. 

(2) Bei erkennbarer Verzögerung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. 

(3) Im Falle des Verzugs der zu Verzögerungen, Verschiebungen oder Abbruch eines angesetzten Drehtermines führt, ist der Besteller berechtigt, die durch die Verzögerung entstanden Kosten anteilig an den Dienstleister zu verrechnen 

6. Übertragung von Aufträgen an Dritte 

Die Übertragung von Aufträgen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Bestellers unzulässig und berechtigt den Besteller, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz zu verlangen. 

7. Gerichtsstand, anwendbares Recht 

(1) Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Firmensitz des Bestellers, Zürich in der Schweiz. 

(2) Es gilt das schweizer Recht. 

8. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestellbedingungen unwirksam sein, treten an diese Bestimmungen, die dem Sinn der Bestimmung entsprechen. Die restlichen Bestellbedingungen bleiben davon unberührt und wirksam. 

9. Geheimhaltung 

Der beauftragte Dienstleister/Lieferant ist verpflichtet alle Informationen im Zusammenhang mit den von ihm angenommen Aufträgen geheim zu halten soweit die Informationsweitergabe nicht für die Ausführung des Auftrages notwendig ist. Dies betrifft sowohl den künstlerischen Inhalt des jeweiligen Filmdrehs als auch alle Informationen betreffend Abwicklung des jeweiligen Auftrages.